Kommerzielle Tiertransporte in 4 Gruppen vereinfacht dargestellt:
1. Transporte eigener Tiere im eigenen Transportfahrzeug durch den Landwirt im Umkreis von 50 km sowie Transporte im Zusammenhang mit der sommerlichen Weidehaltung, unabhängig von der km-Grenze – kein Befähigungsnachweis erforderlich
2. Transporte bis 65 km
3. Transporte über 65 km - bis maximal 8 Stunden Transportdauer (Kurzstrecke) - Befähigungsnachweis erforderlich
4. Transporte über 65 km - über 8 Stunden Transportdauer (Langstrecke) - Befähigungsnachweis erforderlich
Kein Tiertransporte-Befähigungsnachweis für Privatpersonen:
Ein Befähigungsnachweis ist allerdings nicht erforderlich, wenn es sich um eine reine Hobbyhaltung oder um den Transport von Tieren unmittelbar in oder aus einer Tierarztpraxis /-klinik handelt.
Auch für den Transport registrierter Pferde (Equiden mit Equidenpass), die zu Wettbewerben (z.B. Turniere), Rennen, kulturellen Veranstaltungen oder zu Zuchtzwecken transportiert werden, ist ein Befähigungsnachweis nicht erforderlich, wenn die Veranstaltung nicht in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit erfolgt. Als Kriterium dafür kann die steuerliche Veranlagung z.B. für die Pferdehaltung herangezogen werden.
Der Transport der eigenen Tiere (Besitzer lt. Equidenpass) zu nicht kommerziellen Zwecken unterliegt nicht dem Tiertransportgesetz und daher ist auch das Fahrzeug nicht speziell zu genehmigen. Zitat Amtstierarzt: "Der Gesetzgeber geht davon aus, dass jeder Bürger seine Tiere gut behandelt."
Das Tierschutzgesetz gilt immer! D. h. Frischluft, Licht, keine Verletzungsgefahr, kein unnötiger Stress ...
Umbau Iveco Daily:
In diesem Fall wurde eine Anbindestange in der Mitte der Ladefläche montiert, die mit einer Futterraufe unterlegt ist.
2 Schiebefenster an den Seiten
Rampe wechselweise verwendbar an der Seitentür und hinten, mit Teppich und Querleisten
Gummimatten im Innenraum