Beim Verbringenvon Equiden, auch innerhalb der EU, müssen TRACES beantragt werden - dies dient der Rückverfolgbarkeit und Seuchenprävention.
Die Gültigkeit des Zeugnisses beträgt für:
- „Equiden mit höherem Gesundheitsstatus“ 30 Tage.
- „Andere Equiden“ 10 Tage.
Während der Gültigkeit des Zeugnisses
- sind für „Equiden mit höherem Gesundheitsstatus" mehrere Eingänge in andere Mitgliedstaaten und die Rückkehr in den darin bezeichneten Abgangsbetrieb möglich.
- dürfen „andere Equiden“ ausschließlich vom Abgangsort zum Bestimmungsort transportiert werden.
Für die Ausstellung der TRACES mit 30 Tage Gültigkeit („Equiden mit höherem Gesundheitsstatus“) ist eine Validerung Voraussetzung, die 1 Jahr lang gültig ist:
Das Validierungsabzeichen gemäß Artikel 32 der VO (EU) 2021/963 wird durch die zuständige Behörde für Equiden, die sich gewöhnlich in einem Betrieb mit anerkannt niedrigem Gesundheitsrisiko und guten Haltungsbedingen aufhalten, für maximal 1 Jahr ausgestellt. Das Validierungsabzeichen verlängert die Gültigkeitsdauer eines TRACES Zeugnisses auf 30 Tage und ermöglicht innerhalb dieses Zeitraumes das mehrfache Verbringen und die Rückkehr in den Abgangsstall.
Wer seine Tiere im Öffentlichen Raum im Zuge einer Veranstaltung (Markt, Fest etc. ) vorstellt, muss eine Tierschutzrechtliche Veranstaltungsbewilligung beantragen. Bei Tiermärkten, Pferdesportveranstaltungen und Traditionsveranstaltungen entfällt diese Pflicht, da der Teilnehmer voraussetzen kann, dass der Veranstalter die Bewilligung bei der BH eingeholt hat.
Es ist möglich, die Bewilligung für mehrere Veranstaltungen und mehrere Jahre gesammelt zu beantragen, das reduziert die Kosten erheblich (z.B. der Antrag für mehr als 5 Märkte für die Jahre 2025 - 2027 kostete bei der BH Braunau insgesamt € 81.-)



